Insolvenzverschleppung, on time

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung ist ein rechtlicher Tatbestand, der eintritt, wenn die Geschäftsführung eines Unternehmens es versäumt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, nachdem das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Dies stellt eine ernsthafte Verletzung der gesetzlichen Pflichten der Geschäftsführung dar und kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.

Was droht bei Insolvenzverschleppung?

Bei einer Insolvenzverschleppung drohen der Geschäftsführung strafrechtliche Konsequenzen, zivilrechtliche Haftungsansprüche und unter Umständen auch persönliche Haftung für die entstandenen Verbindlichkeiten des Unternehmens. Es ist daher von größter Bedeutung, die Anzeichen einer finanziellen Schieflage rechtzeitig (ontime) zu erkennen und entsprechend zu handeln, um solche Risiken zu vermeiden.

Wann gilt Insolvenzantragspflicht?

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags tritt ein, sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen, völlig egal in welcher Höhe, zu erfüllen. Überschuldung bedeutet, dass das Vermögen des Unternehmens nicht mehr die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. In Deutschland muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden.

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